Wedding & Elopement photographer

Terms And Conditions

Terms and Conditions of Puck Sophie Photo

1. Contract

  • Die Bildgestaltung sowie die künstlerisch-technische Umsetzung liegen im alleinigen Ermessen der Fotografin. Das Brautpaar erhält bei einer Ganztagesbegleitung (ab 8 Stunden) mindestens 500 bearbeitete Bilder. Bei kürzeren Reportagen ist die Anzahl entsprechend geringer. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten vom individuellen Stil der Fotografin geprägt sind; Reklamationen hierzu sind ausgeschlossen.

  • Änderungen des Auftrags nach Beginn der Produktion können zu einem entsprechenden Mehraufwand führen, der zusätzlich berechnet wird. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

  • Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen verhindert sein, bemüht sie sich, einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren. Eine Garantie hierfür kann jedoch nicht übernommen werden.

  • Bei einer Begleitung von mehr als 6 Stunden verpflichten sich die Auftraggeber, der Fotografin eine angemessene Verpflegung bereitzustellen. Bei einer Begleitung bis in den Abend ist zusätzlich eine Mahlzeit (z. B. vom Buffet oder Menü wie für die Gäste vorgesehen) vorzusehen.

2. Compensation and Payment

  • Die Auftraggeber verpflichten sich zur Zahlung der vereinbarten Kosten laut Angebot.

  • Bei Buchungen ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist bei Vertragsunterzeichnung eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 700 € sofort nach Rechnungserhalt fällig. Diese wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

  • Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, wird jede weitere angefangene Stunde mit 270 € berechnet.

  • Kommen die Auftraggeber ihren notwendigen Mitwirkungspflichten nicht nach oder entstehen der Fotografin vermeidbare Wartezeiten durch die Auftraggeber, kann ein angemessener Aufpreis berechnet werden – auch bei zuvor vereinbartem Festpreis.

Usage and Copyright

  • Das Urheberrecht an allen erstellten Lichtbildern liegt bei der Fotografin.

  • Die Auftraggeber erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private, nicht kommerzielle Nutzung der Bilder.

  • Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe oder Bearbeitung der Bilder (Retusche, Verfremdung, Composings etc.) ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin erlaubt.

  • Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

  • Bei Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Netzwerken ist die Urheberschaft der Fotografin einmalig deutlich zu kennzeichnen (z. B. mit Verweis auf www.pucksophie.eu oder @pucksophie_photo).

  • Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien (RAW), Negativen oder unbearbeiteten Bildern besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

4. Delivery, Ownership, and Acceptance

  • Die Fotografin liefert die bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochauflösendem JPG-Format in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Zusätzlich erhalten die Auftraggeber Zugang zu einer Online-Galerie in Webauflösung.

  • Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Bilder Eigentum der Fotografin.

  • Die Bilder gelten als abgenommen, sobald die Auftraggeber sie für private Zwecke nutzen, ohne innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich Mängel geltend zu machen.

  • Die Fotografin ist berechtigt, ihre Urheberschaft auf oder in Verbindung mit den erstellten Bildern zu kennzeichnen.

5. Contract Conclusion and Cancellation

  • Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Auftraggeber den Buchungsantrag ausfüllen und die Terminreservierungsgebühr bezahlt haben.

  • Stornobedingungen:

    • Die Terminreservierungsgebühr wird in jedem Fall einbehalten und ist nicht erstattungsfähig.

    • Bei Stornierung innerhalb von 3 Monaten vor dem gebuchten Termin: Anzahlung + 50 % der restlichen Auftragssumme.

    • Bei Stornierung innerhalb von 2 Monaten vor dem gebuchten Termin: Anzahlung + 75 % der restlichen Auftragssumme.

    • Bei Stornierung innerhalb von 1 Monat oder später: Anzahlung + 100 % der restlichen Auftragssumme.

    • Sollte der ursprünglich gebuchte Termin anderweitig voll vergeben werden, fällt lediglich die Anzahlung als Stornogebühr an.

  • Wird die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit auf einen anderen Termin verschoben, ist eine kostenfreie Umbuchung möglich, sofern die Fotografin verfügbar ist. Entstehen zusätzliche Kosten (z. B. höhere Anreise), sind diese von den Auftraggebern zu tragen.

6. Liability

  • Die Fotografin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  • Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Verkehrsstörungen) befreien die Fotografin von der Vertragserfüllung. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Publication Rights

  • Die Fotografin ist berechtigt, Bilder der Hochzeit in Print- und Onlinemedien zur Eigenwerbung zu nutzen.

  • Sollten die Auftraggeber der Veröffentlichung widersprechen, kann die Fotografin einen angemessenen Aufpreis verlangen, der den erhöhten Aufwand für Eigenwerbung berücksichtigt.

  • Bilder von Kindern werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Die Auftraggeber verpflichten sich, die Fotografin vorab schriftlich über etwaige Einschränkungen zu informieren.

  • Die Auftraggeber versichern, dass alle abgebildeten Personen mit der Aufnahme einverstanden sind. Einschränkungen sind der Fotografin vor Beginn der Hochzeit mitzuteilen.

8. Final Provisions

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

  • Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  • Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin, sofern die Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen.

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Söll, January 27, 2025